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   BVerwG, 12.05.1966 - VII B 37.66   

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https://dejure.org/1966,1583
BVerwG, 12.05.1966 - VII B 37.66 (https://dejure.org/1966,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1966 - VII B 37.66 (https://dejure.org/1966,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1966 - VII B 37.66 (https://dejure.org/1966,1583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtversetzung in die nächste Schulklasse - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbewertung - Zeitpunkt der letzten Klassenarbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Aus dieser Unterlassung allein läßt sich bundesrechtlich kein Anspruch auf Versetzung herleiten, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 1, 260 [266]; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1966 - BVerwG 7 B 37.66 - und vom 30.0ktober 1969 - BVerwG 7 CB 41.69 - [Buchholz 421 Allgemeines Nr. 29]); hierauf ist der Kläger auch bereits in dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 40.75 - über die Zulassung dieser Revision hingewiesen worden.
  • VGH Hessen, 08.02.1993 - 7 TG 2540/92

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nichtversetzungsentscheidung; unterlassene

    Es ist vielmehr vornehmlich Sache der Eltern, von sich aus durch ständigen Kontakt mit dem Kind und mit der Schule in Erfahrung zu bringen, ob die Versetzung gefährdet ist (vgl. BVerwG, B. v. 12.05.1966 -- VII B 37.66 --, SPE S. 11 C I/31), und deshalb ist das Vertrauen der Antragsteller zu 2) und 3) darauf, sie würden seitens der Schule und/oder der Fachlehrer von Amts wegen informiert, jedenfalls rechtlich nicht geschützt (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 30.11.1983 -- 13 A 27/82 --, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Recht eines Schülers auf

    Denn aus Bundesrecht läßt sich, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53] [262]; Beschlüsse vom 12. Mai 1966 - BVerwG VII B 37.66 - und vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VII OB 41.69 - [Buchholz 421 Nr. 29]), ein Anspruch auf Versetzung nur deswegen, weil eine Benachrichtigung über die Gefährdung der Versetzung unterblieben ist, nicht herleiten.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VII CB 41.69
    Der Senat hat bereits in seinem vom Berufungsgericht angeführten Beschluß vom 12.06.1966 - BVerwG VII B 37.66 - (unveröffentlicht) einen allgemeinen Rechtsanspruch der Eltern auf Mitteilung über schlechte Leistungen des Schulkindes verneint.
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